Das Unternehmen marketing austria (im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet) erbringt ihre Leistungen gegenüber dem Vertragspartner (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet) ausschließlich auf Grundlage des jeweils abgeschlossenen Vertrages und der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Geschäfte zwischen Kunden und der Agentur. Dies gilt auch für den Fall, dass die Geltung der AGB nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
1.2. Angebote der Agentur sind stets freibleibend.
1.3. Grundlage jeder Geschäftsbeziehung stellt das jeweilige Angebot der Agentur dar. In diesem Angebot wird der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie deren Vergütung festgelegt. Nachträgliche Leistungsänderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Agentur. Ein für die Agentur bindender Vertrag liegt nur dann vor, wenn das Angebot der Agentur vom Kunden gegengezeichnet bei der Agentur einlangt oder wenn die Agentur nach entsprechender Mitteilung des Kunden, das Angebot anzunehmen, mit der Leistungserbringung beginnt. Hiervon unberührt bleiben die Bestimmungen zum Konzept- und Ideenschutz (Punkt 10).
2.1. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur sämtliche für die Auftragsabwicklung notwendigen Informationen und Inhalte zeitgerecht und vollständig zu übermitteln und der Agentur unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen und Umstände mitzuteilen, die für die Auftragsabwicklung notwendig oder nützlich erscheinen. Dies betrifft auch Informationen, die erst während der Leistungserbringung bekannt werden. Der Aufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht, ist vom Kunden zu tragen.
2.2. Leistungen der Agentur, insbesondere Inserate, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien, übermittelt die Agentur dem Kunden zur Überprüfung und zur Freigabe. Erfolgt binnen drei Werktagen keine Rückmeldung des Kunden, gilt die Freigabe als erteilt.
2.3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie insbesondere Fotos oder Logos, nicht in Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter eingreifen und damit für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden können. Die Agentur trifft in diesem Zusammenhang keinerlei Überprüfungspflicht. Wird die Agentur im Zuge einer solchen Rechteverletzung von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Davon umfasst sind auch die Kosten der rechtlichen Vertretung.
2.4. Die Agentur übernimmt keine rechtliche Überprüfung der Marketingmaßnahmen samt deren Umsetzung. Das gilt auch für von durch den Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Weisungen des Kunden. Wird die Agentur wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
2.5. Der Kunde ermächtigt und bevollmächtigt die Agentur, anfallende Übersetzungen, fachspezifische Texte, Fotos, Tonaufnahmen, Programmierungen, Illustrationen, Grafiken oder sonstige Fremdleistungen direkt bei diesbezüglichen Dienstleistern und im Namen des Kunden in Anspruch zu nehmen. Diesbezüglich liegt es im Ermessen der Agentur, die vertraglich geschuldete Leistung entweder selbst auszuführen, sich bei deren Erbringung sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/ oder die Leistung zu substituieren. Bei der Auswahl Dritter wird die Agentur die notwendige Sorgfalt, insbesondere im Hinblick auf die fachliche Eignung des Dritten, wahren.
2.6. Sollte der Kunde der Meinung sein, Ideen und andere Inhalte, die ihm von der Agentur zur Verfügung gestellt wurden, bereits gekannt zu haben, hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen ab Kenntnis dieses Umstands mitzuteilen. Andernfalls geht die Agentur berechtigterweise vom Gegenteil aus.
2.7. Eine allfällige Exklusivität bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3.1. Termin- und Fristabsprachen der Agentur mit dem Kunden erfolgen ausschließlich schriftlich. Auch wenn sich die Agentur um die Einhaltung der vereinbarten Fristen bemüht, sind diese – sofern nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart – nicht verbindlich.
4.1. Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Zur Deckung des entsprechenden Aufwands steht der Agentur frei, Vorschüsse zu verlangen.
4.2. Das Honorar ist ein Netto-Honorar zuzüglich Umsatzsteuer. Mangels Vereinbarung im Einzelfall wird für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der für die Leistungen notwendigen urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte ein Honorar in marktüblicher Höhe fällig.
4.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind stets unverbindlich.
5.1. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Der Kunde verpflichtet sich weiters, der Agentur die aus seinem Verzug erwachsenden Mahn- und Inkassospesen, soweit diese der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, zu ersetzen. Es steht der Agentur für den Fall des Zahlungsverzugs des Kunden außerdem frei, sämtliche vom Kunden noch zu erbringenden Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen.
5.2. Bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen.
6.1. Der Kunde hat allfällige Mängel bei sonstigem Rechtsverlust binnen drei Werktagen nach Lieferung
schriftlich geltend zu machen. Der Mangel ist so zu beschreiben, dass er von der Agentur identifiziert
werden kann. Nach Ablauf dieser Frist liegt eine mangelfreie Lieferung vor.
6.2. Aufgrund der Mangelhaftigkeit von Teilen der Leistung ist nicht die gesamte Leistung als mangelhaft
zu qualifizieren. Bloße Schreib- oder Druckfehler stellen in keinem Fall einen Mangel dar.
6.3. Der Kunde ist angehalten, der Agentur die zur Untersuchung und Mängelbehebung notwendigen Maßnahmen zu ermöglichen.
6.4. Sofern die Mängelbehebung unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, steht es der Agentur frei, die Verbesserung der Leistung zu verweigern. Diesfalls ist der Kunde auf seine gesetzlichen Preisminderungs- und Wandlungsrechte verwiesen.
7.1. Eine Haftung für durch die Agentur leicht fahrlässig herbeigeführte Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt für unmittelbare und mittelbare Schäden sowie für entgangenen Gewinn. Der Beweis, dass ein Schaden nicht durch leichte Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde, obliegt dem Kunden.
7.2. Die Agentur haftet nicht für Ansprüche, die von Dritten aufgrund von Leistungen der Agentur an den Kunden erhoben werden, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche nicht erkennbar war.
7.3. Schadenersatzansprüche müssen binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber drei Jahre nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
8.1. Mangels abweichender Vereinbarung wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Kunden oder von der Agentur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
8.2. Der Agentur steht es frei, den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Vom Vorliegen eines wichtigen Grundes ist insbesondere bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines Antrags mangels Kostendeckung, bei Verletzung von Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten und nach dem fruchtlosen Verstreichen einer Nachfrist von vierzehn Tagen, bei erheblichen Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden sowie bei sonstigen Umständen auszugehen, die eine Vertragsfortsetzung für die Agentur unzumutbar machen.
8.3. Der Kunde verzichtet auf ein allfällig ihm zustehendes Rücktrittsrecht.
9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars samt sämtlicher Nebenkosten verbleiben alle Leistungen und Arbeitsergebnisse sowie einzelne Teile daraus vollständig im Eigentum der Agentur. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der in Rechnung gestellten Honorare voraus.
9.2. Die Agentur behält sich sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den erbrachten Leistungen vor. Diese dürfen vom Kunden nur für die der jeweiligen Beauftragung der Agentur zugrundeliegenden Zwecke verwendet und darüber hinaus insbesondere nicht vervielfältigt, bearbeitet, auf andere Weise verwertet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
10.1. Präsentationsunterlagen und deren Inhalt verbleiben im Eigentum der Agentur und müssen dieser auf Verlangen zurückgegeben werden. Die Weitergabe dieser Unterlagen sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung durch den Kunden ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig. Die Agentur behält sich dahingehend die gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen vor.
10.2. Fallen Konzeptarbeiten unter den Anwendungsbereich des Urheberrechtsgesetzes oder sind sie auf andere Weise geschützt, sind die einschlägigen Bestimmungen anwendbar. Dies gilt insbesondere für Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen, Werbemittel und dergleichen.
10.3. Unabhängig von einem gesetzlichen Schutz ist der Kunde zur Verwendung von Ideen oder sonstigen Entwürfen der Agentur nur mit deren ausdrücklicher Genehmigung berechtigt. Jegliche Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf ebenfalls der ausdrücklichen Genehmigung durch die Agentur.
11.1. Die Agentur verarbeitet für den Kunden keine personenbezogenen Daten. Sollte der Kunde der Agentur personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, ist der Kunde alleine für die Einhaltung jeglicher, datenschutzrechtlicher Verpflichtungen verantwortlich und hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
11.2. Der Kunde ist mit einer Nennung seines Namens oder seiner Firma als Referenz der Leistungen der Agentur, insbesondere auch auf der Website und den Social-Media-Kanälen der Agentur oder in deren allgemeinen Präsentationen und Veröffentlichungen ihrer Leistungen, einverstanden.
12.1. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur dann wirksam, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Auch das Abweichen vom Schriftlichkeitserfordernis muss schriftlich erfolgen, um gültig zu sein.
12.2. Die Agentur behält sich das Recht vor, Änderungen der AGB vorzunehmen. Diese Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen widerspricht.
12.3. Mündliche, telefonische oder fernschriftliche Erklärungen, Ergänzungen und Abänderungen der Vereinbarungen sind für die Agentur nur dann verbindlich, wenn sie von dieser schriftlich bestätigt wurden.
12.4. Anbieter von Social-Media-Kanälen oder sonstige Medienanbieter behalten sich in ihren Nutzungsbedingungen die beliebige Entfernung oder Ablehnung von Werbeanzeigen und Auftritten vor. Die Anbieter solcher Dienste sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an Nutzer der Dienste weiterzuleiten. Der Agentur ist es demnach nicht möglich, dafür einzustehen, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar oder ihre Veröffentlichung in jedem Fall möglich ist.
12.5. Sämtliche Rechtsverhältnisse aus und im Zusammenhang mit diesen AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss nationaler und internationaler Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, schadet dies nicht der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist in jedem Fall durch eine gültige und wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Parteiwillen in ihrer Wirkung und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.
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